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   BSG, 05.11.1965 - 5 RKn 147/64   

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https://dejure.org/1965,6758
BSG, 05.11.1965 - 5 RKn 147/64 (https://dejure.org/1965,6758)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1965 - 5 RKn 147/64 (https://dejure.org/1965,6758)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1965 - 5 RKn 147/64 (https://dejure.org/1965,6758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - Tod des Versicherten vor Juli 1963

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 63/61

    Die Neuregelung über die grundsätzlich unbegrenzte Gewährung von Krankengeld (und

    Auszug aus BSG, 05.11.1965 - 5 RKn 147/64
    auf diesen Sachverhalt erstreckt (BSG 16, 177/178), Zum anspruchsbegründenden Tatbestand für hierim befinddie Streit liche Witwenrente gehört aber nach altem wie nach Recht neuem.
  • LSG Hessen, 10.10.1979 - L 3 U 610/77

    Berufskrankheit; Entschädigung wie eine Berufskrankheit; Rückwirkung; neue

    Da G. nach den insoweit überzeugenden Darlegungen von Prof. S. und Dr. H. im Juli 1970 behandlungsbedürftig an dem Ca. erkrankte und damit zu diesem Zeitpunkt der umstrittene Versicherungsfall eintrat, ist gemäß § 551 Abs. 3 RVO die damals gültig gewesene 7. BKVO vom 20. Juni 1968 (BGBl. I S. 721) anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1964 - 2 RU 30/64 - in BSGE 21, 296; vom 5. November 1965 - 5 RKn 147/74 in BSGE 24, 88; vom 20. März 1973 - 8/7 RU 11/70 - in BSGE 35, 267; vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - in BSGE 44, 90; vom 14. Juli 1978 - 8 RU 22/78 - und vom 22. Februar 1979 - 8 a RU 44/78 -).

    Es besteht ein allgemeiner, nicht nur im Sozialversicherungsrecht geltender Rechtsgrundsatz, daß Tatbestände, die zwar nach neuem Recht anspruchsbegründend sind, aber bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts vollständig und endgültig abgeschlossen vorliegen, von der Rechtsänderung nicht erfaßt werden, wenn nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinne nach seinen Geltungsbereich auf diese Sachverhalte erstreckt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 1963, 2 RU 175/63; vom 5. November 1965, 5 RKn 147/64, a.a.O.; vom 20. März 1973, 8/7 RU 11/70, a.a.O.; vom 14. Juli 1978, 8 RU 22/78 und vom 22. Februar 1979, 8 a RU 44/78).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 9 U 383/03

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aufgrund des Todes des Ehegatten infolge

    Dies erschien auch sachgerecht, weil bei der vom Gesetzgeber geforderten Schwere der privilegierten Krankheiten, die sich aus der Höhe der MdE ergibt, der Tod erfahrungsgemäß häufig auf die BK zurückzuführen ist (vgl. BSGE 24, 88 ff., 90).
  • BSG, 18.12.1990 - 8 RKnU 2/90

    Eintritt einer Berufskrankheit bei bestehender Quarzstaublungenerkrankung und

    Die Übergangs- und Schlußvorschriften des Art. 4 §§ 1 und 2 des UVNG beruhen auf dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß anspruchsbegründende Tatbestände, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts abgeschlossen vorliegen, von der Rechtsänderung nicht erfaßt werden, wenn sich nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinn nach auf diese Sachverhalte erstreckt (BR-Drucks IV/120 S. 78; BSGE 23, 139, 140 = SozR § 555 RVO Nr. 1; BSGE 24, 88, 89 = SozR § 589 RVO Nr. 1; BSG SozR § 581 RVO Nr. 16; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, Bd 3, S. 558b).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Dies entspricht dem allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass Tatbestände, welche nach neuem Recht anspruchsbegründend sind, aber bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts abgeschlossen vorliegen, von der Rechtsänderung nicht erfasst werden, wenn nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinn nach seinen Geltungsbereich auf diese Sachverhalte erstreckt (vgl. BSGE 23, 139, 140; 24, 88, 89; 25, 249, 250).
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86

    Wiederaufleben eines Rentenanspruchs - Arbeitsunfall - Verschlimmerung der

    Das neue Recht ist anwendbar, wenn die Folgen früherer Unfälle in das neue Recht hineinwirken (s BSGE 23, 139, 142; 24, 88, 90; BSG SozR Nr. 1 zu 5 695 RVO).
  • BSG, 12.02.1970 - 2 RU 288/66

    Offenkundigkeit - Begriffsbestimmung

    zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversiw cherung vom 300 April 1965 (BGBl I 241) auch auf Fälle anzuwenden, in denen, wie hier, der Versicherte bereits vor dem 10 Juli 1965, dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes, an einer entschädigungspflichtigen"Silikose mit einer MdB von mindestens 50 voHo gelitten hat, wenn der Tod des Vere sicherten nach dem 300 Juni 1963 eingetreten ist (BSG 24, 88 : SozR Nr" 1 zu 5 589 RVG)° Das ist der Fall; denn der 6 ".
  • BSG, 18.07.1974 - 5 RKn 41/72
    Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinne nach seinen Geltung"- bereich auf diese Sachverhalte erstreckt (vgl° SG 23, l°9, 140 : So:R Nro 1 zu 5 555 RVG und die dort zitierten Entscheidungen sowie BSG 24, 88, 89 : SosR Nr° 1 zu G 589 RVG)° Das gilt jedech nur für solche Rechtsnormen, die das konkrete Rechtsverhültnis unmittelbar regeln, nicht aber für solche Vorschriften, die die Regelung anderer Reehtsverhältnisse zum Inhalt haben und nur kraft der dadurch geschaffenen 14.
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